Europäischer Tarifvertrag für Berufskraftfahrer im Straßentransport
Germany
Europäischer Tarifvertrag für Berufskraftfahrer im Straßentransport
Für fairen Wettbewerb, würdige Löhne und das Ende des Sozialdumpings auf Europas Straßen
Hallo zusammen,
nachfolgend schlagen wir einen europäischen Tarifvertrag für den Straßentransport vor, der für Berufskraftfahrer im Güter- und Personenverkehr gilt, sofern sie grenzüberschreitend innerhalb der Europäischen Union tätig sind.
Dieses Projekt verfolgt ein einfaches Ziel:
Unsere Berufe schützen, die Fahrer verteidigen und dem unlauteren Wettbewerb ein Ende setzen, der den Straßentransport in Westeuropa zerstört.
Transport hat seinen Preis.
Dieser Preis setzt sich im Wesentlichen zusammen aus:
Betriebskosten,
Sozialabgaben, die unsere Krankenhäuser, Schulen und Rentensysteme finanzieren,
Löhnen, von denen die Beschäftigten leben können,
und natürlich einem normalen Gewinn, damit die Unternehmen wirtschaftlich arbeiten können.
Das Problem ist, dass im europäischen Straßentransport zwei Kostenfaktoren zu den Hauptinstrumenten des unlauteren Wettbewerbs geworden sind:
1. Der Dieselpreis
Kein internationaler Fahrer tankt in Frankreich, wenn der Kraftstoff anderswo günstiger ist.
Die Tanks werden in Spanien, Italien, Luxemburg oder anderswo gefüllt.
Bei 1.000 Litern pro Tankfüllung reichen schon wenige Cent Unterschied aus, um ganze Geschäftsmodelle zu verzerren.
2. Die Kosten des Fahrers
Hier liegt der eigentliche Skandal.
Auf den Straßen Westeuropas sehen wir immer mehr Fahrer aus Rumänien, Bulgarien, der Türkei, der Ukraine, Russland oder anderen Ländern.
Diese Männer sind nicht das Problem.
Sie werden oft genauso ausgebeutet, wie wir es an ihrer Stelle wären.
Das Problem sind die Unternehmen, die die Arbeitnehmer auf gesamteuropäischer Ebene gegeneinander ausspielen, indem sie immer die billigste, isolierteste und verwundbarste Arbeitskraft suchen.
Die Realität vor Ort: moderner Sklavenhandel auf Rädern
Die Realität ist oft noch schlimmer als das, was in Reportagen gezeigt wird.
Wir alle haben Fahrer getroffen oder mit ihnen gesprochen, die:
monatelang unterwegs sind, ohne nach Hause zurückzukehren,
in ihren Fahrerkabinen auf Parkplätzen in Westeuropa leben,
pauschal pro Tag bezahlt werden,
gezwungen sind, ihre Ruhezeiten beim Be- und Entladen oder in Häfen zu nehmen,
13 bis 14 Stunden tägliche Arbeitszeitspannen haben,
260 bis 280 Arbeitsstunden pro Monat leisten und auf dem Papier dennoch “regelkonform” erscheinen, weil zwar die Lenkzeiten eingehalten werden, nicht aber die tatsächliche Arbeitszeit.
Die europäischen Vorschriften sehen vor, dass ein international eingesetzter Fahrer zurückkehren können muss:
entweder an seinen Wohnort,
oder zum betrieblichen Standort des Unternehmens in seinem Herkunftsland,
mindestens einmal alle 4 Wochen, um dort eine regelmäßige wöchentliche Ruhezeit von mindestens 45 Stunden zu nehmen.
In der Theorie sollte dies verhindern, dass ein Fahrer praktisch in seiner Kabine lebt.
In der Praxis wird diese Regel jedoch allzu oft umgangen, ausgehöhlt oder zu einer bloßen Formalität gemacht.
1. Der “freie Wettbewerb”: der Fuchs im Hühnerstall
Die Europäische Union erklärt uns, Freiheit bedeute, dass jedes Unternehmen überall seine Dienstleistungen anbieten kann.
Gut.
Aber ein Transportunternehmen aus Rumänien, Bulgarien oder Litauen hat nicht dieselben Kosten wie ein Unternehmen aus Frankreich, Belgien, Deutschland oder den Niederlanden.
Bei:
Löhnen,
Sozialabgaben,
Steuern,
kollektiven Schutzrechten,
bestehen erhebliche Unterschiede.
Der Wettbewerb wird als “frei” bezeichnet, ist aber sozial von Anfang an verzerrt.
Das Ergebnis ist bekannt:
Sozialdumping.
Man lässt konkurrieren:
den Lebensstandard eines Arbeiters aus Osteuropa
mitdem eines Arbeiters aus Westeuropa.
Und das Kapital entscheidet sich immer für die billigere Lösung.
2. Das Mobilitätspaket: ein unvollständiger Regulierungsversuch
Das europäische Mobilitätspaket wurde als Versuch präsentiert, wieder etwas Ordnung in diesen Dschungel zu bringen.
Die Idee war einfach:
zu verhindern, dass Lkw endlos in Westeuropa kreisen,
zu verhindern, dass Fahrer monatelang fern ihrer Heimat leben,
Missbrauch beim Kabotageverkehr zu begrenzen,
und die wirtschaftliche Tätigkeit wieder stärker an ein soziales und territoriales Gleichgewicht zu binden.
Zwei Sichtweisen stehen sich gegenüber:
Das liberale Argument:
„Sie behindern die Freizügigkeit. Das ist versteckter Protektionismus.“
Das soziale Argument:
„Wir verhindern lediglich, dass Arbeitnehmer wie rollendes Material behandelt werden.“
Die Wahrheit ist: Seit Jahren schwankt das europäische Recht ständig zwischen zwei Entscheidungen:
Schutz des Wettbewerbs,
oderSchutz der Arbeitnehmer.
Und allzu oft gewinnt der Wettbewerb.
3. Der “unverfälschte Wettbewerb”: europäische Heuchelei
Uns wird ständig gesagt, Europa verbiete es den Staaten, ihren Unternehmen zu helfen, um den Wettbewerb nicht zu “verfälschen”.
Gleichzeitig aber:
optimieren große Konzerne ihre Steuerlast,
verlagern multinationale Unternehmen ihre Gewinne dorthin, wo die Steuern am niedrigsten sind,
nutzen Plattformen und Logistikriesen die Schwachstellen des Systems,
und die Arbeitnehmer dienen als bloße Anpassungsvariable.
Das Ergebnis:
Der Wettbewerb wird von oben verfälscht, wenn sich das Kapital entzieht,
und von unten verfälscht, wenn der Arbeitnehmer verramscht wird.
Unsere Position ist klar
Wir sind nicht gegen ausländische Fahrer.
Wir sind nicht gegen den freien Warenverkehr.
Wir sind nicht gegen Europa.
Wir sind gegen Sozialdumping.
Die Kollegen aus Rumänien, Bulgarien, der Türkei, der Ukraine, Russland oder anderswo sind in unseren Unternehmen willkommen.
Es fehlt an Nachwuchs.
Die jungen Leute wollen diesen Beruf nicht mehr – oder genauer gesagt: Sie wollen ihn nicht mehr unter diesen Bedingungen ausüben.
Also ja, es braucht Arbeitskräfte.
Aber eines ist nicht verhandelbar:
Wer bei uns fährt, fährt zum vollen Tarif. Nicht zum Schleuderpreis.
Gleicher Beruf.
Gleiche Straße.
Gleiche Müdigkeit.
Gleiche Verantwortung.
Also auch: gleicher Mindestlohn. Gleiche Würde.
Unsere unmittelbaren Forderungen
1. Ein verbindlicher europäischer Sozialsockel für alle grenzüberschreitend tätigen Fahrer
Ein Fahrer, der auf den Straßen der Europäischen Union arbeitet, muss von einem gemeinsamen europäischen Mindestschutz profitieren – unabhängig von:
seinem Pass,
dem Zulassungsland des Fahrzeugs,
dem Sitz des Arbeitgebers,
oder der gewählten juristischen Konstruktion.
2. Schluss mit Billiglöhnen auf den Straßen Westeuropas
Ein Fahrer, der in Frankreich, Belgien, Deutschland, den Niederlanden oder anderswo eine Transportleistung erbringt, muss entlohnt werden nach:
dem gesetzlichen oder tariflichen Mindestlohn des Landes, in dem die Leistung tatsächlich erbracht wird,
mit einem garantierten europäischen Mindestboden.
3. Ausgleich der Unterschiede bei gewerblichem Kraftstoff
Wir fordern die Einführung eines europäischen Mechanismus zum Ausgleich der steuerlichen Unterschiede beim gewerblichen Kraftstoff für den Güter- und Personenverkehr.
Ziel ist es:
Wettbewerbsverzerrungen zu verhindern,
zu vermeiden, dass ein Krieg um ein paar Cent beim Diesel Unternehmen zerstört,
und einen Wettbewerb wiederherzustellen, der auf Arbeit, Service und Organisation beruht – nicht auf Steueroptimierung an der Zapfsäule.
4. Reale Kontrollen, reale Sanktionen
Es bringt nichts, Regeln zu schreiben, wenn sie nicht angewendet werden.
Wir fordern:
koordinierte Kontrollen auf europäischer Ebene,
wirklich abschreckende Sanktionen,
Nachvollziehbarkeit der tatsächlichen Arbeitszeiten,
ein Ende betrügerischer Pauschalvergütungen,
ein Ende falscher Ruhezeiten und dauerhaft getarnter Fernabwesenheit.
5. Ein Minimum an menschlicher Würde
Kein Fahrer darf:
monatelang in seiner Kabine leben,
seine regelmäßige wöchentliche Ruhezeit im Lkw verbringen,
keinen Zugang zu würdigen sanitären Einrichtungen haben,
wie ein bloßer variabler Kostenfaktor behandelt werden.
Entwurf eines Europäischen Tarifvertrags für Berufskraftfahrer
Präambel
Dieser europäische Tarifvertrag hat das Ziel, einen gemeinsamen sozialen Mindeststandard für Berufskraftfahrer festzulegen, die grenzüberschreitend innerhalb der Europäischen Union tätig sind.
Er soll:
würdige Arbeits- und Entlohnungsbedingungen garantieren,
Sozialdumping bekämpfen,
fairen Wettbewerb zwischen Transportunternehmen sicherstellen,
die Verkehrssicherheit stärken,
die Gesundheit, Würde und grundlegenden Rechte der Arbeitnehmer schützen.
Artikel 1 — Persönlicher Geltungsbereich
Dieser Tarifvertrag gilt für alle angestellten Berufskraftfahrer:
im Güterverkehr,
im Personenverkehr,
die bei einem Unternehmen mit Sitz in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union beschäftigt sind,
unabhängig von ihrem Status, ihrer Staatsangehörigkeit oder dem Zulassungsland des Fahrzeugs.
Artikel 2 — Räumlicher und grenzüberschreitender Geltungsbereich
2.1 Grundsatz
Dieser europäische Tarifvertrag gilt sobald der Fahrer im Verlauf eines Kalendermonats eine berufliche Tätigkeit ausübt, die das Überschreiten mindestens einer Binnengrenze der Europäischen Union umfasst.
Insbesondere erfasst sind:
internationaler Verkehr,
Kabotage,
jede Fahrt mit Be- oder Entladevorgängen in mehreren Mitgliedstaaten.
2.2 Ausschließlich nationale Tätigkeit
Übt der Fahrer innerhalb eines Kalendermonats keine grenzüberschreitende Tätigkeit aus und erfolgt seine gesamte Arbeit in nur einem Mitgliedstaat, gilt in vollem Umfang der dort anwendbare nationale oder sektorale Tarifvertrag.
2.3 Monatliche Beurteilung
Die Anwendung dieses Tarifvertrags wird monatlich anhand der tatsächlich vom Fahrer ausgeübten Tätigkeit beurteilt.
2.4 Grundsatz der Umgehungsverhinderung
Maßgeblich ist die tatsächliche Tätigkeit des Fahrers, unabhängig von:
dem Sitz des Arbeitgebers,
der Staatsangehörigkeit des Arbeitnehmers,
dem Zulassungsland des Fahrzeugs,
oder jeder vertraglichen Konstruktion, die auf die Umgehung dieses Tarifvertrags abzielt.
Artikel 3 — Arbeitszeit
Arbeitszeit, Lenkzeiten, Pausen und Ruhezeiten richten sich nach den geltenden europäischen Vorschriften.
Jede Arbeitsstunde, die über die im jeweiligen Land geltende gesetzliche Arbeitszeit hinausgeht, gilt als Überstunde und ist mit mindestens 25 % Zuschlag zu vergüten, sofern keine günstigere Regelung gilt.
Zur tatsächlichen Arbeitszeit zählen insbesondere verpflichtende Wartezeiten, Be- und Entladevorgänge sowie jede Zeitspanne, in der der Fahrer dem Arbeitgeber zur Verfügung steht, ohne frei über seine Zeit verfügen zu können.
Artikel 4 — Europäischer tariflicher Mindestlohn
Der auf grenzüberschreitend tätige Fahrer anwendbare Lohn darf nicht niedriger sein als:
der gesetzliche oder tarifliche Mindestlohn des Landes, in dem die Leistung erbracht wird,
und nicht niedriger als ein europäischer Mindestboden von 12 € brutto pro tatsächlich geleisteter Arbeitsstunde.
Es gilt stets die für den Arbeitnehmer günstigere Regelung.
Kein Tarifvertrag, Arbeitsvertrag, keine betriebliche Übung und keine Vertragskonstruktion darf eine niedrigere Vergütung vorsehen.
Artikel 5 — Übernachtungspauschale
Jede aus beruflichen Gründen außerhalb des Wohnorts verbrachte Nacht begründet einen Anspruch auf eine pauschale Übernachtungsentschädigung von mindestens 55 € pro Nacht.
Diese Entschädigung:
ist unabhängig vom Lohn geschuldet,
darf nicht in die Vergütung eingerechnet, mit ihr verrechnet oder durch sie ersetzt werden,
dient dem Ausgleich persönlicher Belastungen sowie von Verpflegungs- und Hygienekosten.
Sie ersetzt nicht die Pflicht zur Übernahme von Unterbringungskosten, wenn eine Unterkunft vom Arbeitgeber vorgeschrieben oder rechtlich erforderlich ist.
Artikel 6 — Beruflich veranlasste Kosten
Alle für die berufliche Tätigkeit entstehenden Kosten sind vollständig vom Arbeitgeber zu tragen, nach transparenten, überprüfbaren und nachvollziehbaren Regeln.
Dazu gehören insbesondere:
Fahrten und Wege,
Parkgebühren,
Mautkosten,
Unterbringungskosten,
verwaltungsbedingte Einsatzkosten,
vorgeschriebene Sicherheitsausrüstung.
Artikel 7 — Gleichbehandlung und Bekämpfung von Sozialdumping
Alle Fahrer genießen dieselben Mindestgarantien und Rechte, unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit.
Jede Form von:
Sozialdumping,
Unterbezahlung,
Scheinentsendung,
missbräuchlicher Subunternehmerkette,
oder künstlicher Vertragsgestaltung zur Umgehung dieses Tarifvertrags
ist verboten.
Artikel 8 — Gesundheit, Sicherheit und Würde
Der Arbeitgeber gewährleistet Arbeitsbedingungen, die Gesundheit, Sicherheit und Würde des Fahrers achten.
Die regelmäßige wöchentliche Ruhezeit von 45 Stunden darf nicht im Fahrzeug verbracht werden.
Der Zugang zu sanitären Einrichtungen, würdigen Ruheplätzen und Mindesthygiene muss gewährleistet sein.
Kein Fahrer darf direkt oder indirekt gezwungen werden, seine berufliche Tätigkeit unter Bedingungen zu organisieren, die mit seiner körperlichen, psychischen oder familiären Gesundheit unvereinbar sind.
Artikel 9 — Kontrolle, Nachvollziehbarkeit und Durchsetzung
Die Mitgliedstaaten werden aufgefordert, diesen Tarifvertrag in ihre nationalen Rechtsrahmen zu integrieren.
Die europäischen Sozialpartner sorgen für eine regelmäßige Überwachung seiner Anwendung.
Die tatsächlichen Arbeitszeiten müssen kontrollierbar sein, insbesondere durch den Abgleich von Tätigkeitsdaten, Lenkzeiten, logistischen Vorgängen und Wartezeiten.
Bei Verstößen sind wirksame, verhältnismäßige und abschreckende Sanktionen vorzusehen.
Bei nachgewiesenem Betrug müssen Auftraggeber und Hauptauftragnehmer gesamtschuldnerisch haftbar gemacht werden können.
Artikel 10 — Inkrafttreten
Dieser Tarifvertrag stellt einen europäischen sozialen Mindeststandard für Berufskraftfahrer dar, die grenzüberschreitend innerhalb der Europäischen Union tätig sind.
Er tritt in Kraft nach:
Annahme durch die zuständigen europäischen Institutionen,
Umsetzung in nationales Recht,
und Einführung harmonisierter Kontrollmechanismen.
Schlusswort: Wofür wir kämpfen
Die Fahrer fordern keine Almosen.
Sie fordern:
Respekt für ihren Beruf,
Bezahlung für ihre Zeit,
Anerkennung ihrer Belastung,
Schutz ihrer Gesundheit,
und dass Wettbewerb nicht auf Armut aufgebaut wird.
Transport hat seinen Preis.
Und dieser Preis darf nicht beruhen auf:
unterbezahlten Fahrern,
Wochen fernab der Familie,
Fahrerkabinen als Dauerunterkunft,
organisierter Umgehung von Regeln,
und der schrittweisen Zerstörung sozialer Sicherungssysteme.
Freier und unverfälschter Wettbewerb darf nicht bedeuten:
weniger Lohn,
weniger Rechte,
weniger Krankenhäuser,
weniger Schulen,
weniger Würde.
Gleiche Straße. Gleiche Arbeit. Gleicher Mindestlohn.
Ohne Fahrer rollt nichts.
Ohne soziale Gerechtigkeit hält nichts.
Mit solidarischen Grüßen.
Kraft und Respekt für alle Fahrer.


